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Bundestagswahl 2017 – Infos zur Briefwahl
Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl – rund als 61,5 Millionen wahlberechtigte Bundesbürger dürfen ihr Kreuz setzen.
Wer es aus zeitlichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht ins Wahllokal schafft, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.
Wieso gibt es die Briefwahl?
Die Briefwahl wurde in Deutschland 1957 eingeführt, damit auch kranke, alte und behinderte Bürger die Möglichkeit haben, an der Wahl teilzunehmen.
Der Anteil der Briefwähler ist besonders seit der Wiedervereinigung stetig gestiegen. Bei der letzten Bundestagswahl entschied sich jeder vierte Wähler (24%) für die Briefwahl. 1990 war es nur jeder Zehnte (9,4%).
Welche Unterlagen brauche ich und wo erhalte ich sie?
Wer in einem Wählerverzeichnis als Wahlberechtigter eingetragen ist, kann bei der kommunalen Behörde seines Wohnorts den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen und Briefwahlunterlagen anfordern.
Die abgegebenen Stimmen werden bis zur Auszählung der Wahl in einer versiegelten Urne aufbewahrt. Es ist aber auch möglich, zu Hause zu wählen und die Unterlagen anschließend per Post zurückzuschicken.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wenn die Unterlagen im Briefkasten liegen, kann es losgehen. Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: Auf der linken Seite des Stimmzettels wird mit der Erststimme ein Direktkandidat aus dem Wahlkreis gewählt.
Rechts kreuzt man mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei an und bestimmt so das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag.
Wichtig ist, dass Sie den Stimmzettel persönlich ausfüllen und sich bei Ihrer Wahlentscheidung von niemandem bedrängen lassen.
Nach erfolgter Wahl kommt der Stimmzettel in den blauen Umschlag. Danach unbedingt die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschreiben (Ort und Datum nicht vergessen!), da Ihre Stimme sonst nicht gezählt wird.
Blauer Umschlag und Wahlschein kommen in den roten Wahlbriefumschlag. Innerhalb Deutschlands kann er portofrei aufgegeben werden, im Ausland ist eine Briefmarke nötig. Sie können den Umschlag auch persönlich bei der auf der Vorderseite vermerkten Adresse abgeben.
Bis wann muss ich die Unterlagen einreichen?
Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen müssen, weil dann die Auszählung der Stimmen beginnt.
Um ganz sicher zu gehen, dass der Umschlag rechtzeitig ankommt, sollten Sie den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor dem Wahltag absenden.
Achtung: Briefe aus dem Ausland könnten noch länger brauchen! Entscheidend ist außerdem, dass die Unterlagen korrekt ausgefüllt sind. Ein nicht unterschriebener Wahlschein oder nicht zugeklebte Umschläge machen die Stimme ungültig, sie wird dann nicht gezählt.

Playlist des 25. August
- Ricky Martin feat. Maluma – Vente Pa‘ Ca
- Alle Farben feat Younotus – Please Tell Rosie
- Paula Abdul – Straight Up
- Zedd and Liam Payne – Get Low
- Fettes Brot – Emanuela
- Charli XCX – Boys
- Pur – Abendteuerland
- Felix Jaehn and Mike Williams – Feel Good
- LunchMoney Lewis – Bills
- Prince – 1999
- Missy Elliot – 4 My People
- Macklemore feat. Skylar Grey – Glorious
- George Ezra – Don’t Matter Now
- Cedric Gervais feat. Digital Farm Animals & Dallas Austin – Touch the Sky
- Blur – Song 2
- Snakehips & Anne-Marie feat. Joey Bada – Either Way
- Frida Gold – Liebe ist meine Rebellion
- Ed Sheeran – Don’t
- Journey Don’t Stop Believin‘
- P!nk – What About Us
- Dune – Can’t Stop Raving
- Kungs feat. Olly Murs and Coely – More Mess
- Pharrell Williams – Happy
- Nirvana – Smells Like Teen Spirit
- Dimitri Vegas & Like Mike vs David Guetta feat. Kiiara – Complicated
- Diana Ross – Upside Down (Album Version)